Hier finden Sie Informationen zum privaten und geschäftlichen (auf Kostenstelle) Bestellprozess.

 

Gefahrgut

Ein Versand mittels Paketdienstleister / Logistikunternehmen ist auf Basis der unternehmensinternen Vorgaben ohne entsprechende Gefahrgutschulung VERBOTEN.
Die Produkte dürfen jedoch unter Anwendung der sogenannten Handwerkerregel (1.1.3.1 c) ADR) selbst transportiert werden, wenn diese in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit stehen. Dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn diese Werbegeschenke zu einem Kunden mitgenommen werden und ihm direkt vor Ort überreicht werden. Bitte denken Sie an ausreichende Ladungssicherung.

Beförderungen, die zur internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung (Bespiel: Beförderung zwischen zwei Unternehmensstandorten).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Gefahrgutbeauftragten, Herrn Alexander Ott (alexander.ott@ubsplus.de).