Hier finden Sie Informationen zum privaten und geschäftlichen (auf Kostenstelle) Bestellprozess.
Gefahrgut
Ein Versand mittels Paketdienstleister / Logistikunternehmen ist auf Basis der unternehmensinternen Vorgaben ohne entsprechende Gefahrgutschulung VERBOTEN.
Die Produkte dürfen jedoch unter Anwendung der sogenannten Handwerkerregel (1.1.3.1 c) ADR) selbst transportiert werden, wenn diese in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit stehen. Dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn diese Werbegeschenke zu einem Kunden mitgenommen werden und ihm direkt vor Ort überreicht werden. Bitte denken Sie an ausreichende Ladungssicherung.
Beförderungen, die zur internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung (Bespiel: Beförderung zwischen zwei Unternehmensstandorten).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Gefahrgutbeauftragten, Herrn Alexander Ott (alexander.ott@ubsplus.de).
Grundregeln des Merchandising
Alle Produkte und deren Präsentation müssen das einheitliche Erscheinungsbild und die Werte des Unternehmens widerspiegeln. Dies umfasst die Verwendung von Unternehmensfarben, Logos, Schriftarten und Designelementen, um ein konsistentes Markenimage zu gewährleisten. Die Festo Designfarben sind aus dem Farbposter ersichtlich.
1. Einheitliches Erscheinungsbild gemäß Corporate Identity (CI):
Alle Produkte und deren Präsentation müssen das einheitliche Erscheinungsbild und die Werte des Unternehmens widerspiegeln. Dies umfasst die Verwendung von Unternehmensfarben, Logos, Schriftarten und Designelementen, um ein konsistentes Markenimage zu gewährleisten.
Die Festo Designfarben sind aus dem Farbposter ersichtlich.
Das Festo Logo hat Alleinstellungsmerkmal. Es wird kein weiteres Logo zugelassen.
2. Nachhaltigkeit und Wertigkeit der Materialien:
Es sollen ausschließlich hochwertige und nachhaltige Materialien verwendet werden. Dies fördert nicht nur die Langlebigkeit der Produkte, sondern unterstützt auch die Umweltschutzziele des Unternehmens und spricht Kunden an, die Wert auf umweltfreundliche Produkte legen.
3. Nützliche und Freude bereitende Produkte:
Das Sortiment soll aus praktischen und funktionalen Gegenständen bestehen, die den Alltag der Kunden bereichern und gleichzeitig Freude bereiten. Diese Produkte sollen ebenfalls nachhaltig sein und so zur langfristigen Nutzung anregen.